Mit der Publikation der finalen Version des Durchführungsstandards (ITS) zur Offenlegung von Environmental-, Social- und Governance- Risiken (kurz: ESG-Risiken), ist der erste Stichtag zur Einreichung der Meldeformulare mit dem 31.12.2022 final terminiert. Die Meldung lässt sich mit der Nutzung der Regnology Produkte Abacus360 sowie S2A360 automatisiert umsetzen.
Fachliche Anforderungen der Meldung
Durch die Anforderung zur Offenlegung verschiedener qualitativer und quantitativer Informationen zu den ESG-Risiken soll eine erhöhte Transparenz für nachhaltige Finanzprodukte Einzug in den europäischen Finanzsektor erhalten. Kern der Meldeanforderungen sind neben bestehenden Nachhaltigkeitsrisiken der betroffenen Institute, solche Maßnahmen, die diese Risiken zukünftig reduzieren sollen.
Die betrachteten Nachhaltigkeitsrisiken lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien unterteilen:
Die quantitativen Angaben zu risikomindernden Maßnahmen stützen sich primär auf die „Green Asset Ratio (GAR)“. Zur Bestimmung dieser Kennzahl sind Investitionen in nachhaltige Anlageprodukte zu identifizieren, deren aggregierter Buchwert in Relation zu nicht-nachhaltigen Anlagen gesetzt wird. Die technischen Anforderungen an nachhaltige Anlageprodukte werden in der „Taxonomie-Verordnung“ (Verordnung (EU) 2020/852) und dessen Annex-Dokumenten detailliert geregelt und beschrieben.
Meldeanforderungen und Empfehlung zur Umsetzung
Meldepflichtig sind alle großen Institute (nach Art. 4(1) CRR), die Wertpapiere emittiert haben, die zum Handel auf einem geregelten Markt eines Mitgliedsstaates zugelassen sind (Art. 449a CRR). Die Meldeanforderung umfasst insgesamt 13 Formulare, darunter drei qualitative und zehn quantitative Formulare, die im ersten Jahr zunächst jährlich, und anschließend halbjährlich zu melden sind.
Neben dem Intervall der Meldungsabgabe steigt nach Ablauf des ersten Jahres auch der Umfang der einzureichenden Informationen. Die Meldung der Green Asset Ratio muss erstmalig zum Stichtag 31.12.2023 erfolgen, die Angabe von Treibhausgas-Emissionen der relevanten Gegenparteien ist ab dem 31.06.2024 zu melden. Dadurch soll den betroffenen Instituten der zeitliche Spielraum eingeräumt werden, um die umfangreiche Menge an benötigten Informationen erheben zu können.
Trotz der gewährten Übergangsfrist für die Meldung der besonders datenintensiven Kennzahlen, sollten betroffene Institute keine Zeit verlieren, um mit der Umsetzung der Meldung zu beginnen. Auch zum Stichtag am 31.12.2022 ist bereits die Erhebung einiger neuer Informationen erforderlich. So bedingt die Bestimmung der Anfälligkeit gegenüber physischen Nachhaltigkeitsrisiken neben einer granularen geographischen Einordnung ihrer Gegenparteien und Immobiliensicherheiten, die im Zweifel so nicht in den Systemen vorhanden ist, auch externe Datenressourcen, um besonders gefährdete Regionen zu identifizieren.
Wir empfehlen für die technische Umsetzung der Meldeanforderung die Nutzung der Regnology Standard-Produkte Abacus360 sowie S2A360. Gerne besprechen wir mit Ihnen gemeinsam die für Sie und Ihr Unternehmen am besten geeigneten Möglichkeiten der Umsetzung.
Kontaktieren Sie uns gerne unter dem Stichwort ESG-Offenlegung.