Regulatory Reporting - Datenerhebung zur Wohnimmobilienfinanzierung

Ab 2023 muss die Datenerhebung zur Wohnimmobilienfinanzierung (WIFSta) nach der neuen Vorgabe der Europäischen Zentralbank erstellt werden. Die Meldung lässt sich mit der Nutzung der Regnology Produkte Abacus360 sowie S2A360 automatisieren und umsetzen.

 

Fachliche Einordnung

Die FinStabDEV ist am 3. Februar 2021 in Kraft getreten und soll die Datenlage der Vergabestandards von Wohnbaukrediten verbessern. Außerdem dient sie der Identifizierung und Überwachung von Gefahren für die Finanzstabilität und zur Erfüllung der Aufgaben der Deutschen Bundesbank nach dem Finanzstabilitätsgesetz. Aus der Verordnung FinStabDEV resultiert die Datenerhebung über die Wohnimmobilienfinanzierung (kurz: WIFSta). In der WIFSta wird sich auf Angaben und Verteilungen von Indikatoren bezogen, welche die Neugeschäfte von Wohnimmobiliendarlehen an Privatpersonen erfassen. Im Jahr 2023 muss die erste Meldung der WIFSta zum Stichtag 31.03.2023 bis zum 15. Mai 2023 an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden, auf Grundlage der Daten des ersten Quartals 2023. Die Einreichung erfolgt als XML-Datei an das ExtraNet der Deutschen Bundesbank.

 

Anforderungen der Meldung

Mitteilungspflichtig sind gewerbliche Darlehensgeber, wozu Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Kapitalverwaltungsgesellschaften zählen. Der Melderhythmus der WIFSta ist quartalsweise. Ab dem quartalsweisen Meldestichtag (31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.) haben die gewerblichen Darlehensgeber, welche WIFSta-relevante Darlehen vergeben, sechs Wochen Zeit, um die Meldung zu erstellen und an die Deutsche Bundesbank zu melden. Um die Ergebnisse der regelmäßigen Datenerhebung am Anfang einschätzen und vergleichen zu können, wird es eine Rückerhebung auf best-effort basis geben, in die nur Daten einfließen, die in den Systemen der Darlehensgeber verfügbar sind. Diese Daten der Rückerhebung beziehen sich auf die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022. Die WIFSta soll die Transparenz über Wohnimmobilienkreditmärkte in Deutschland für die Öffentlichkeit und alle potenziellen Marktteilnehmer erhöhen. Daher sollen die Ergebnisse der Meldung in statistischen Fachreihen publiziert werden.

Die Meldeinhalte der WIFSta lassen sich in vier Kategorien aufteilen:

  1. Datenindikatoren im Bereich der Darlehensvergabe zum Bau oder zum Erwerb von Wohnimmobilien
  2. Datenindikatoren im Bereich der Darlehensvergabe für zur Weitervermietung erworbene Wohnimmobilien
  3. Daten zum Zweck der Kalibrierung und Überprüfung der Bagatellgrenze, des unteren und oberen Schwellenwerts
  4. Zusätzliche Datenindikatoren zur Erfüllung der Aufgaben der Deutschen Bundesbank

 

Besondere Herausforderung und Empfehlung

Zur Erfüllung der Anforderungen gemäß den oben formulierten Kriterien sind die die folgenden Herausforderungen zu bewältigen:

  1. Zusätzliche Meldeinformationen
    Mit der neuen Datenanforderung werden Informationen meldepflichtig, die bisher gegebenenfalls nicht im Meldewesen zu berücksichtigen waren. Dazu zählen beispielsweise, das Einkommen des Darlehensnehmers und die Information, ob es sich bei der zu finanzierenden Immobilien um einen Ersterwerb handelt.
    Diese Informationen sind im Zweifel noch nicht im Vorsystem enthalten.
  2. Backloading
    Da eine Rückerhebung der Daten für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 erforderlich sein wird, gilt es hierfür ein Lösungsszenario zu erarbeiten.

Wir empfehlen für die Umsetzung die Nutzung der Regnology Standard-Produkte Abacus360 sowie S2A360. Gerne besprechen wir mit Ihnen gemeinsam die für Sie und Ihr Unternehmen am besten geeigneten Möglichkeiten der Umsetzung.

Kontaktieren Sie uns gerne unter dem Stichwort WIFSta 2023.

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