Seit dem 01. Januar 2022 gelten die neuen Anforderungen des konglomeratsinternen Meldewesens. Dieses setzt sich aus den konglomeratsinternen Transaktionen (kiT) und den Risikokonzentrationen (RiKo) zusammen, welche in diesem Zusammenhang gemeldet werden müssen. Im Wesentlichen werden die bestehenden Meldeanforderungen erweitert und granularer angefordert.
Ab dem 01. Januar 2022 ist eine Überwachung von sämtlichen konglomeratsinternen Transaktionen (kiT) und Risikokonzentrationen (RiKo) notwendig. Diese müssen an die Aufsicht der Europäischen Zentralbank gemeldet werden. Die bestehenden Meldeanforderungen werden im finalen Entwurf des Annex (JC/ 2020/85) zum neuen ITS (JC/ 2020/84) für das kiT und RiKo Meldewesen (nach Artikel 21a(2b) und (2c) der Richtlinie 2002/87/EG) erweitert. Die aktualisierten Meldeanforderungen dienen dazu, die Vergleichbarkeit von Finanzkonglomeraten verschiedener Mitgliedsstaaten zu verbessern. Damit einher geht die Verringerung des Meldeaufwands für länderübergreifende Finanzkonglomerate und eine Harmonisierung der Meldetemplates der kiT- und RiKo -Meldungen. Die harmonisierten Vorlagen sollen den zuständigen Behörden helfen, relevante Themen zu identifizieren und Informationen effizienter austauschen zu können. Dadurch soll ein fairer Wettbewerb gewährleistet und eine bessere Vergleichbarkeit geschaffen werden.
Die konglomeratsinternen Transaktionen sind zukünftig als wirtschaftlich zusammengehörige Einzelgeschäfte zwischen zwei Unternehmen des Konglomerats zu melden, genauer als Single Economic Operation (SEO). Dabei ist entscheidend, dass mindestens ein Kontrahent der SEO ein beaufsichtigtes Unternehmen ist. Sobald eine SEO mehr als 5 % der Eigenmittelanforderung auf Gesellschaftsebene überschreitet, sind gemäß finalem Entwurf des ITS alle Instrumente der SEO zu melden. Dabei ist entweder ein SEO-Bestand oder SEO-Zeitraum zu melden, es darf keine Dopplung erfolgen. Die Meldung als SEO-Bestand hat Vorrang.
Die Meldung der kiT erfolgt mindestens einmal im Jahr und muss spätestens 6 Wochen nach dem Meldestichtag eingereicht werden. In der Meldung sind alle relevanten kiT aufzuführen, die im Verlauf des Meldezeitraums aufgetreten sind. Meldepflichtig sind alle finanzkonglomeratsangehörige Unternehmen und natürliche oder juristische Personen, die mit dem Unternehmen eine enge Verbindung haben. Melderelevante Transaktionen resultieren aus Geschäften, die:
Bisher umfasst die Meldung der Risikokonzentration die Überwachung bedeutender Engagements mit gefährdendem Verlustpotential. Zukünftig wird die Datenlieferung um weitere Positionen mit nicht bedeutenden RiKo ausgeweitet. Der Kreis der Meldepflichtigen umfasst alle finanzkonglomeratsangehörige Unternehmen. Für jedes adressenbezogene Exposure ist in Zukunft der Stichtagswert zu melden, da die Meldung der RiKo eine reine Stichtagsmeldung darstellt. Gemäß ITS erfolgt die RiKo mindestens einmal jährlich. Engmaschigere Meldezyklen (halbjährlich oder quartalsweise) sind möglich.
Genaue Vorgaben werden derzeit noch von der Aufsicht konkretisiert.
Zum aktuellen Stand können wir keine Standardlösung zur Meldungserstellung empfehlen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein kundenindividuelles Projekt.