Regulatory Reporting - Zahlungsverkehrsstatistik 2022

Ab der Berichtsperiode 2022 muss die Zahlungsverkehrsstatistik nach der neuen Vorgabe der Europäischen Zentralbank erstellt werden. Mit der neuen Vorgabe geht ein höherer Meldeaufwand für die Meldepflichtigen einher. Der erhöhte Meldeaufwand lässt sich mit der Nutzung der Regnology Produkte Abacus360 sowie S2A360 automatisieren und umsetzen.

Fachliche Einordnung

Die Europäische Zentralbank hat am 16. Juni 2021 die neue Verordnung (EU) 2020/2011 zur Änderung der Zahlungsverkehrsstatistik veröffentlicht. Ab dem 01. Januar 2022 muss die Zahlungsverkehrsstatistik nach der neuen und ausgeweiteten Vorgabe erstellt und gemeldet werden. Meldepflichtig ist der Zahlungsverkehr von inländischen Zahlungsdienstleistern mit Nicht-Zahlungsdienstleister. Mitteilungspflichtig sind Kreditinstitute nach EU-Recht, E-Geld-Institute und Zahlungsinstitute. Mit Beginn des Kalenderjahres 2022 tritt die neue Verordnung in Kraft und die erste Quartalsmeldung nach den neuen Vorgaben muss zum Stichtag 31.03.2022 bis zum 29.04.2022 an die Europäische Zentralbank gemeldet werden.

Wesentliche Änderungen

Neben leichten strukturellen Änderungen in den Meldetemplates gibt es im Wesentlichen drei Änderungen verglichen zur bisherigen Meldung nach der Verordnung (EU) Nr. 1409/2013:

  • Zeiträume in denen die Meldetemplates an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden müssen. Ab 2022 ist die Zahlungsverkehrsstatistik im Kalendervierteljahr oder Kalenderhalbjahr zu übermitteln, abhängig von dem jeweiligen Meldetemplate.
  • Separate Meldetemplates für betrügerische Zahlungsvorgänge
  • Quartalsmeldung und Ausweis von „jedes Land der Welt separat“

Szenarien zur Umsetzung

Im Zuge der Erstellung der Zahlungsverkehrsstatistik gibt es drei mögliche Szenarien zur Umsetzung. Die Zahlungsverkehrsstatistik muss als XML-Datei an das ExtraNet der Europäische Zentralbank gemeldet werden.

  1. Das erste Szenario ist die Datenanlieferung an Abacus360 als Rohdaten. Durch die Anlieferung von Rohdaten entsteht die Möglichkeit, mit den angelieferten Daten sowohl die Zahlungsverkehrsstatistik wie auch andere Meldungen, wie die Außenwirtschaftsverordnung, zu erstellen. Dieses Szenario ist die automatisierteste Möglichkeit zur Erstellung der Zahlungsverkehrsstatistik und erzielt die größten Synergieeffekte.
  2. Das zweite Szenario umfasst die Nutzung der Summenschnittstelle in Abacus. Um die Summenschnittstelle nutzen zu können, müssen Ergebnisdaten an Abacus angeliefert werden. Durch die Anlieferung von Ergebnisdaten entfällt die Möglichkeit Synergieeffekte zu nutzen und die Homogenisierung der automatisierten Meldungserstellung in Abacus entfällt.
  3. Das dritte Szenario ist die Erstellung der Zahlungsverkehrsstatistik mithilfe einer Eingabemaske, welche von der Deutschen Bundesbank zur Verfügung gestellt wird. Die Eingabemaske ist eine Excel-Datei, welche aus den manuell eingegebenen Daten eine XML-Datei erstellen kann, welche wiederum im ExtraNet der Deutschen Bundesbank manuell hochgeladen werden muss. Die Eingabemaske von der Bundesbank nennt sich „datei-zur-erzeugung-von-xml-files-data“ und kann von der offiziellen Internetseite gedownloadet werden.

Wir empfehlen die Umsetzung von Szenario 1) mit der Nutzung der Regnology Produkte Abacus360 sowie S2A360. Gerne besprechen wir mit Ihnen gemeinsam die für Sie und Ihr Unternehmen am besten geeignete Umsetzungsvariante. Kontaktieren Sie uns gerne unter dem Stichwort Zahlungsverkehrsstatistik 2022.

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